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Antrag an die LSK: Reakkreditierung als Entwicklungsmöglichkeit nutzen

Antrag an die LSK von Julia Eichberger und Stefan Brackertz im Namen des Fachschaftenausschusses der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Die LSK möge beschließen:

Ziel der Reakkreditierung ist die gründliche Revision und Weiterentwicklung der Studiengänge. Dabei geht es auch darum, erfolgreiche Pilotprojekte in die Fläche zu tragen, damit sie allen zu Gute kommen und neue gestartet werden können. Deshalb spricht sich die LSK für einen Zeitplan aus, der es ermöglicht, dass sowohl für die Debatte über die Weiterentwicklung des Modells „Studieren in Köln“ als auch für die Weiterentwicklung der einzelnen Studiengänge mindestens bis Ende Januar Zeit ist.

Begründung:

Im Rahmen der letzten Reakkreditierung wurden die Bachelor- und Master-Studiengänge an unserer Universität erster Generation erfolgreich so überarbeitet, dass es inzwischen nur noch wenig Zweifel an ihrer Studierbarkeit gibt. Allerdings ist Studierbarkeit lediglich eine Mindestanforderung und noch kein Grund, sich zufrieden zu geben. Uniweit stehen im Rahmen der derzeit anlaufenden Reakkreditierung im Wesentlichen drei Punkte an:

1. Übernahme erfolgreich erprobter Weiterentwicklungen in den Regelbetrieb Der Stellenwert der Lehre ist in den letzten Jahren erfreulicherweise erheblich gewachsen. Ausdruck davon sind eine dynamische Weiterentwicklung und zahlreiche Pilotprojekte. Die Reakkreditierung muss als Gelegenheit genutzt werden, erfolgreiche Pilotprojekte in den Regelbetrieb zu überführen. Scheitert dies an bürokratischen Hürden oder mangelnder Sorgfalt, werden die Projekte entweder konsequenzenlos wieder sterben oder als Dauer-Pilotprojekte weiteren Entwicklungsschritten im Wege stehen. Beides würde Frust bei denen produzieren, auf deren Engagement die Universität am meisten angewiesen ist und die entfachte Dynamik erdrücken. Nicht zuletzt sollen Verbesserungen allen zu Gute kommen.

2. Gründliche Revision sämtlicher Restriktionen, Beschränkungen und Detailregelungen Teils als Präventionsmaßnahme im Rahmen der Bologna-Reform eingeführt, teils als kurzfristige Notmaßnahme für ein reales hochschuldidaktisches Problem wimmeln die Kölner Prüfungsordnungen noch immer von zahlreichen, meist kleinen Restriktionen, Beschränkungen und Verschulungen. Sie erfordern zahllose Ausnahmeregelungen und Kölsche Lösungen und rauben gleichermaßen Studierenden, Dozierenden und Prüfungsämtern Zeit und Nerven. Sie sind einer systematischen Revision zu unterwerfen mit dem Ziel, möglichst viele davon direkt abzuschaffen oder zumindest zu vereinfachen. Sonderwege, die in der Vergangenheit als Einzelfallausnahmen zu hohem Arbeitsaufwand geführt haben, sollten dabei nicht abgeschnitten werden: Im Gegenteil sollten die Regelungen so geändert werden, dass diese Wege künftig regulär eingeschlagen werden können.

3. Abschaffung des endgültigen Nichtbestehens Die Erkenntnis, dass jeder Mensch lern- und entwicklungsfähig ist, hat dazu geführt, dass fast alle Regelungen, Zuschreibungen und Entscheidungen in modernen Gesellschaften revidierbar sind. Dennoch gibt es in manchen Studiengängen unserer Universität immer noch Regelungen, die zu „endgültigem Nichtbestehen“ von Prüfungsleistungen führen können. Sie entstammen einem elitär-paternalistischen Zeitgeist vergangener Jahrhunderte, sind hochschuldidaktisch nicht zu begründen und untergraben jegliche Ansprüche an lebenslanges Lernen und eine inklusive Hochschule. Dieser Anachronismus ist vollständig abzuschaffen.

Insgesamt erarbeiten die MathNat-Fachschaften derzeit ein Bündel von 12 Änderungsvorschlägen zum Modell „Studieren in Köln“, die in Kürze in die LSK eingebracht werden. Aus anderen Fakultäten und Statusgruppen sind weitere Punkte zu erwarten. Da nach aktuellem Diskussionsstand nur wenige der Vorschläge zur Weiterentwicklung des Modells „Studieren in Köln“ Modulstruktur-relevant sind, können die Fächer parallel bereits mit der Arbeit beginnen (was in vielen Fächern auch schon geschehen ist), zumal die Listen mit studiengangsspezifischen Punkten jeweils vergleichbar lang sind.

Antrag StuPa - Reakkreditierung als Entwicklungsmöglichkeit nutzen

Antrag an das Studierendenparlament eingebracht von Stefan Brackertz und Tom Anton im Namen des Fachschaftenausschusses der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Reakkreditierung als Entwicklungsmöglichkeit nutzen

Das Stupa möge beschließen:

Das Studierendenparlament unterstützt den im Namen des Fachschaftenausschusses der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen-Fakultät an die LSK gestellten Antrag „Reakkreditierung als Entwicklungsmöglichkeit nutzen“.

Begründung:

Siehe Begründung der zu unterstützenden Antrages.

Darüber hinaus zwei Hinweise:

  • Das Land NRW hat angesichts eines Urteils, das die bisherige Akkreditierungspraxis für unrechtmäßig erklärt, weil sie hoheitliche Aufgaben an fragwürdig legitimierte Akkreditierungsbehörden auslagert, neue Richtlinien für den Akkreditierungsprozess festgelegt. Diese Richtlinien legen fest, dass im Gegensatz zur bisherigen Praxis Änderungen an Studienordnungen bereits vollständig beschlossen und veröffentlicht sein müssen, bevor die Akkreditierungsagenturen mit der Arbeit beginnen können. Dies torpediert den bisher vom Rektorat überlegten Zeitplan, weswegen zur Debatte steht, keine oder kaum Änderungen an den Studienordnungen vorzunehmen. In begründeten Fällen können Hochschulen aber eine Fristverlängerung beim Land beantragen, was durchaus verbreitet ist. Die neuen Richtlinien sind ein offensichtlicher Grund für solch eine Fristverlängerung, die die Zeit für eine gründliche Analyse und Weiterentwicklung der bestehenden Studienordnungen geben würde.
  • Eine Sammlung der vom Fachschaftenausschuss der Mathematisch-Naturwissenschftlichen Fakultät angestrebten uniweiten Änderungen findet sich (derzeit noch in vorläufiger, ständig aktualisierter Fassung) auf der Internetseite des Fachschaftenausschusses: http://fa-mnf.uni-koeln.de/