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Anträge von Stefan Brackertz, Julia Eichberger und X an die LSK im Namen des Fachschaftenaus-schusses der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. Stand: Beschlossen am 16.12.2019

Weiterentwicklung des Modells „Studieren in Köln“

Im Rahmen der letzten Reakkreditierung wurden die Bachelor- und Master-Studiengänge an unserer Universität erfolgreich so überarbeitet, dass es inzwischen nur noch wenige Zweifel an ihrer Studierbarkeit gibt. Dennoch sehen wir noch viel Potential für die Weiterentwicklung und Verbesserung des Modells „Studieren in Köln“. Universitätsweit stehen, aus unserer Sicht, im Rahmen der derzeit anlaufenden Reakkreditierung im Wesentlichen drei Punkte an:

1. Abschaffung des „endgültigen Nichtbestehens“

Die Erkenntnis, dass jeder Mensch lern- und entwicklungsfähig ist, hat dazu geführt, dass fast alle Regelungen, Zuschreibungen und Entscheidungen in modernen Gesellschaften revidierbar sind.

Durch das „endgültige Nichtbestehen“ einer Prüfung im Studium werden nicht nur das Recht auf freie Wahl des Berufes und die freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt, sondern auch wirtschaftliches Potential vergeudet. So wird vielen Menschen auch noch nach Jahren oder sogar Jahrzehnten im Beruf die universitäre Fortbildung durch ein endgültig nicht bestandenes Studium verwehrt. Der persönliche lebenslange Entwicklungs- und Reifungsprozess der Betroffenen wird somit nicht ausreichend berücksichtigt.

Bei vielen Studierenden entstehen durch drohendes „endgültiges Nichtbestehen“ eines Moduls häufig schwere psychische Erkrankungen, die nicht nur in einer, die spezielle Prüfung betreffenden Leistungsminderung, sondern auch in Burnout, Depressionen oder genereller Prüfungsangst gipfeln können.

2. Revision von Restriktionen, Beschränkungen und Detailregelungen

Teils als Präventionsmaßnahme im Rahmen der Bologna-Reform eingeführt, teils als kurzfristige Notmaßnahme für ein reales hochschuldidaktisches Problem wimmeln die Kölner Prüfungsordnungen noch immer von zahlreichen, meist kleinen Restriktionen, Beschränkungen und Verschulungen. Sie erfordern zahllose Ausnahmeregelungen und rauben gleichermaßen Studierenden, Dozierenden und Prüfungsämtern Zeit und Nerven. Sie sind einer systematischen Revision zu unterwerfen mit dem Ziel, möglichst viele davon direkt abzuschaffen oder zumindest zu vereinfachen. Sonderwege, die in der Vergangenheit als Einzelfallausnahmen zu hohem Arbeitsaufwand geführt haben, sollten dabei nicht abgeschnitten werden: Im Gegenteil sollten die Regelungen so geändert werden, dass diese Wege künftig regulär eingeschlagen werden können.

3. Übernahme erfolgreich erprobter Weiterentwicklungen in den Regelbetrieb

Der Stellenwert der Lehre ist in den letzten Jahren erfreulicherweise erheblich gewachsen. Ausdruck davon ist die dynamische Weiterentwicklung zahlreicher Pilotprojekte. Die Reakkreditierung soll als Gelegenheit genutzt werden, erfolgreiche Pilotprojekte in den Regelbetrieb zu überführen und somit allen Studierenden und Dozierenden zu Gute kommen.

Scheitert dies beispielsweise an technischen Schwierigkeiten, werden die Projekte entweder konsequenzenlos wieder auslaufen oder kommen nie über das Entwicklungsstadium eines Pilotprojektes hinaus. Beides würde Frust bei denen produzieren, auf deren Engagement die Universität am meisten angewiesen ist und die Dynamik ausbremsen.

 

Aus diesen drei Punkten ergeben sich für das Modell „Studieren in Köln“ die in diesem Dokument formulierten Änderungsanträge.

1 Abschaffung des endgültigen Nichtbestehens

Hohe Priorität

Gründe für eine Aufhebung aller Prüfungsversuchsrestriktionen

 

Eine drohende Exmatrikulation führt zu Prüfungsangst und Schieben weiterer Prüfungsversuche.

Durch die Abschaffung aller Versuchsbegrenzungen, würde es den Studierenden ermöglicht, ohne den unzumutbaren Druck, der immer drohenden Exmatrikulation an Prüfungen teilzunehmen. So können zum einen Prüfungsängste abgebaut werden, die verhindern, dass viele Studierende ihr eigentliches Potenzial ausschöpfen oder sogar das Studium abbrechen müssen. Zum anderen kann so durch den verringerten psychischen Stress, dass bei Studierenden, im Vergleich zur Gesamtbevölkerung stark erhöhte Risiko für psychische Krankheiten reduziert werden. Dem Effekt, dass Studierende ohne Versuchsbegrenzung potenziell länger studieren, bevor sie merken, dass sie das Studium nicht bewältigen können, steht der Effekt gegenüber, dass Studierende bei Prüfungsversuchsbeschränkungen den letzten Versuch bis zum Ende des Studiums schieben.

„Endgültiges Nichtbestehen“ als Konsequenz von Misserfolgen im Studium ist unverhältnismäßig.

Das „endgültige Nichtbestehen“ steht im Widerspruch zum an unserer Uni vertretenen Anspruch des lebenslangen Lernens.

Dies gilt umso mehr, als sie zur Folge haben, dass Betroffene in Deutschland nie wieder fach- gleiche Studiengänge studieren dürfen. Dies ist unverhältnismäßig, da es einerseits verneint, dass sich die Betroffenen weiterentwickeln können. Angesichts dessen stellen Prüfungsversuchsbeschränkungen Dozierende regelmäßig vor die unzumutbare Entscheidung, durch kreative Umgehungsmöglichkeiten für Einzelfälle eine Zwangsexmatrikulation zu verhindern oder die Zukunftschancen für die Betroffenen unkorrigierbar einzuschränken.

Hochschuldidaktische Alternative finden!

Die Erfahrung zeigt, dass es möglich ist, bessere Alternativen zu finden. Die einfachste davon ist, „endgültiges Nichtbestehen“ durch ein verpflichtendes, unabhängiges und ergebnisoffenes Beratungsgespräch zu ersetzen.

Entkräftung von Gegenargumenten

Oft wird als Argument für Versuchsrestriktionen darauf verwiesen, dass es im Sinne der Studierenden sei, diese davon abzuhalten, ihre Zeit mit einem Studium zu verschwenden, für das sie anscheinend nicht geeignet seien. Dieses Argument halten wir für bevormundend und dem Sinn eines Studiums widersprechend. Durch ein Studium sollen die Studierenden dazu angeregt werden, eigenständig zu denken, zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Die Möglichkeit, diese Selbständigkeit zu erlernen, setzt voraus, angstfrei Fehler machen und korrigieren zu können. Sie wird für alle Studierenden erheblich eingeschränkt, wenn nicht beliebig an Prüfungen teilgenommen werden kann, ohne die verheerenden Folgen einer Exmatrikulation fürchten zu müssen.

Hohe Durchfallquoten in bestimmten Prüfungen verwiesen zudem häufig auf systematische Probleme eines Studienganges. Diese Schwierigkeiten sollten (auch im Rahmen der aktuellen Reakkreditierung) systematisch analysiert und behoben werden, anstatt sie zu Lasten der betroffenen Studierenden auszulegen. Dies scheint insbesondere deshalb erfolgversprechend zu sein, weil zahlreiche Studiengänge aller Größen und Fachrichtungen an der Uni Köln wie an anderen Unis seit Jahren ohne Klausurversuchsrestriktionen auskommen.

Häufig wird auch die Befürchtung geäußert, dass mehr, schlechter vorbereitete Studierende an Prüfungen teilnehmen würden, gäbe es keine Versuchsbegrenzung und dass sich dadurch die Durchfallquote und damit auch die Korrekturlast erhöhen würde. Hierzu existieren allerdings Erfahrungen u.a. aus den Departments Physik, in denen die Klausurversuchsbegrenzung im Rahmen der letzten Reakkreditierung weitgehend abgeschafft wurden. Ein Vergleich der Kennzahlen vor und nach dieser Änderung deutet darauf hin, dass diese Befürchtung unbegründet ist. Auch umgekehrt hat die Einführung von Klausurversuchsbegrenzungen an der Humanwissenschaftlichen Fakultät – ebenfalls im Rahmen der letzten Reakkreditierung – nicht dazu geführt, dass die Durchfallquoten signifikant gesunken wären.

Angesichts dessen möge die LSK beschließen (Antrag 1):

Das Modell „Studieren in Köln“ wird so abgeändert, dass die Studiengänge der Universität zu Köln – soweit gesetzlich möglich – künftig keine Regelungen mehr umfassen, die zu endgültigem Nichtbestehen von Prüfungsleistungen führen können. Insbesondere werden sämtliche Restriktionen von Prüfungsversuchen aufgehoben.

2 Revision sämtlicher Restriktionen, Beschränkungen und Detailregelungen

2.1 Modulteilnahmevoraussetzungen

Hohe Priorität!

Im Studium gilt im Gegensatz zur Schule der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit. Den Studierenden steht es also grundsätzlich frei, ihr Studium in der von ihnen präferierten Reihenfolge und Geschwindigkeit zu absolvieren, auch wenn es gute Gründe für Ausnahmen von diesem Grundsatz wie z.B. inhaltliche Voraussetzungen geben muss. Besonders wichtig ist dieser Grundsatz für Studierende in Teilzeit, mit Kind, die einen Angehörigen pflegen, das Fach gewechselt haben, für Quereinsteiger oder im Fall einer längeren Krankheit, da es diesen Studierenden entweder nicht möglich ist, sich an den Studienverlaufsplan zu halten (z.B. im Falle einer Krankheit), oder sie dadurch deutlich an Zeit verlieren würden (z.B. Fachwechsler*innen). Für viele Studierende gibt es außerdem nach einer nicht bestandenen Prüfung das Problem, dass das „Folge-Modul“ nur jährlich oder sogar nur alle zwei Jahre angeboten wird, so verlängert sich die Studienzeit unnötig. Daher fordern wir, dass sämtliche verpflichtende Modulvoraussetzungen überprüft werden müssen, und dass Studiengänge mit „Modulvoraussetzungsketten“ oder „-netzen“ nach Möglichkeit so umstrukturiert werden, dass diese auf ein Minimum reduziert werden. Zudem sollte, wo möglich, über Alternativen zu bestandenen Prüfungen als Voraussetzung nachgedacht werden. Eine solche Alternative könnte z.B. das Bestehen eines Praktikums sein.

Angesichts dessen möge die LSK beschließen (Antrag 2.1):

Das Modell „Studieren in Köln“ wird so abgeändert, dass verbindliche Modulteilnahmevoraussetzungen nur noch dort zulässig sind, wo überzeugend dargelegt werden konnte, warum Informationen über die inhaltlichen Abhängigkeiten zwischen Modulen und Empfehlungen zur Studierreihenfolge nicht ausreichen oder wo andere zwingende Gründe zum Tragen kommen.

In solchen Ausnahmefällen darf das Nichtbestehen einer Prüfung nur dann dazu führen, dass der/ein Musterstudienverlaufsplan nicht mehr eingehalten werden kann, wenn es möglich ist die Prüfung vor Anmeldeschluss des Folgemoduls mindestens einmal zu wiederholen.

Unbenommen davon ist die Möglichkeit, für den Beginn der Bachelor- bzw. Masterarbeit eine bestimmte Anzahl an Credit Points voraus zu setzen.

Darüber hinaus soll ein Ziel bei der Weiterentwicklung der Studiengänge sein, inhaltliche Voraussetzungen der Module möglichst weit abzubauen, um einen flexiblen Studienverlauf zu ermöglichen.

2.2 Abschaffung der Grenznoten für Masterstudienplätze

Hohe Priorität!

Die Universität sollte nicht zur Steigerung, sondern zum Abbau der Selektivität im Bildungssystem beitragen. Deshalb sollte mit jedem Bachelorabschluss verbindlich auch jeder zugehörige Masterstudiengang studiert werden können. Das bedeutet einerseits, dass die Masterstudienplätze möglichst bedarfsdeckend ausgebaut werden müssen. Andererseits dürfen Studierende nicht durch Maßnahmen wie Grenznoten davon abgehalten werden, vorhandene Plätze zu belegen.

Die Voraussetzung für ein Masterstudium sollte der erfolgreiche Abschluss eines zum gewählten Fach qualifizierenden Bachelorstudiums sein. Eine sogenannte Grenznote widerspricht diesem Prinzip in jeder Form. Reicht ein erfolgreich mit der Note „ausreichend“ abgeschlossenes Studium nicht aus, um das Folgestudium aufzunehmen, so waren die Leistungen im vorhergegangen Studium ja offenbar nicht „ausreichend“. Wenn jemand mit einem abgeschlossen Bachelorstudium trotz freier Plätze daran gehindert wird, ein Masterstudium aufzunehmen, widerspricht dies zutiefst dem Recht der freien Berufs- und Studienwahl.

Anders als oft behauptet sind Grenznoten auch nicht hilfreich für Studierende aus dem Ausland, die sich mit falschen Erwartungen in den Studiengang einschreiben wollen. Stattdessen sollten, wie bereits bei vielen Masterstudiengängen realisiert, die Grenznoten durch Anforderungen ersetzt werden, wie viele CPs der Bachelor-Abschluss in bestimmten Bereichen mindestens umfassen muss. Vor allem aber sind die Webseiten so zu überarbeiten, dass Studierende (aus dem Ausland) überhaupt eine Chance haben, selbst einzuschätzen, was auf sie zukommt. Denkbar wäre z.B. Ausschnitte aus Vorlesungsmitschnitten oder ein online-Assessment anzubieten.

Angesichts dessen möge die LSK beschließen (Antrag 2.2):

Das Modell „Studieren in Köln“ wird so abgeändert, dass Grenznoten als Zugangskriterium künftig ausgeschlossen sind.

2.3 Wiedereinführung des 3.-Fachs im Lehramt

Als die Möglichkeit, ein weiteres Unterrichtsfach / Förderschwerpunkt zu studieren, abgeschafft wurde, waren die Gründe vornehmlich bürokratischer Natur; gleichzeitig wurde versichert, dass es über Mehrfacheinschreibungen faktisch weiterhin die Möglichkeit gebe, weitere Unterrichtsfächer zu studieren, diese im Gegensatz zu früher dann aber vollständig und nicht nur 60% studiert werden müssten. Letztere Möglichkeit existiert im Regelfall aber nicht.

Obwohl die meisten Lehramtsstudiengänge zurzeit ausgelastet sind, gibt es aktuell an den meisten Schulen in NRW einen, je nach Fach und Schulform mehr oder weniger stark ausgeprägten, Lehrer*innenmangel. Auf Grund dessen halten wir es für sinnvoll die Weiterbildung für Lehrer*innen zu vereinfachen. Wir schlagen deshalb vor, die universitären Weiterbildungsmöglichkeiten auszubauen. In diesem Rahmen soll eine Möglichkeit geschaffen werden, für fertig ausgebildete Lehrer*innen, aus dem Beruf, möglicherweise in Teilzeit, an die Universität zurückzukehren, um ein drittes Fach oder einen Förderschwerpunkt zu studieren. Dabei soll versucht werden, die Studienlast für das dritte Fach auf ca. 60 % zu reduzieren. Dies sollte möglich sein, da die betreffenden Lehrer*innen schon über einen breiten pädagogischen Erfahrungsschatz verfügen. Unserer Meinung nach lassen sich nur durch diese Form der Weiterbildung, die durch die Inklusion an Regelschulen entstehenden Herausforderungen lösen.

 

Angesichts dessen möge die LSK beschließen (Antrag 2.3):

Die Möglichkeit, weitere Unterrichtsfächer / Förderschwerpunkte / Lernbereiche / berufliche Fachrichtungen zu studieren wird in Form eines Weiterbildungsstudienganges, der einen abgeschlossenen Lehramts-Bachelor erfordert, wieder eröffnet. Wenn möglich soll dieses Studium im Vergleich zum Erststudium des entsprechenden Förderschwerpunktes / Lernbereiches / beruflichen Fachrichtung mit einer reduziertem Umfang verbunden sein.

2.4 Beginn des Masterstudiums in jedem Semester

Um einen bruchlosen Übergang zwischen Bachelor und Master sicherzustellen, müssen (wie auch in vielen Studiengängen möglich) konsekutive Masterstudiengänge im Sommer- und im Wintersemester begonnen werden können.

Da die Masterstudiengänge modular aufgebaut sind, sollte diese Änderung leicht umzusetzen sein.

Angesichts dessen möge die LSK beschließen (Antrag 2.5):

Alle konsekutiven Masterstudiengänge an der Universität zu Köln können im Sommer- und im Wintersemester begonnen werden.

3 Übernahme erfolgreich erprobter Weiterentwicklungen in den Regelbetrieb

3.1 Weiterentwicklung des SI

Der Bereich Studium-Integrale sorgt schon jetzt dafür, dass viele Studierende im Rahmen ihres Studiums neue Fähigkeiten und Kompetenzen auch außerhalb ihres Kernfaches erwerben können. Dies wird nicht nur von den Studierenden als Chance begriffen z.B. eine neue Sprache zu erlernen, sondern fördert auch den Dialog mit und das Verständnis für andere Disziplinen und Fachrichtung. So sorgt der Bereich SI dafür, dass an der Universität zu Köln keine „Fachidioten“ ausgebildet werden. Auch wenn es noch nötig ist, einige Verbesserungen bei den bestehenden SIs vorzunehmen, wie zum Beispiel die Angleichung der Arbeitslast pro CP, ist es an der Zeit, das Modell SI für alle Studierenden auch im Master- und Lehramtsstudium zu öffnen. Zur Weiterentwicklung des SI-Angebotes schlagen wir des Weiteren vor, alle Veranstaltungen mit freien Kapazitäten grundsätzlich als SI freizugeben, es sei denn im Einzelfall liegt eine überzeugende Begründung vor. Unverhältnismäßige Kosten oder Sicherheitsbedenken wären zum Beispiel eine solche Begründung.

 

Angesichts dessen möge die LSK beschließen (Antrag 3.1):

Im Studium Integrale sollen, soweit ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, alle Veranstaltungen der Universität zu Köln belegt werden können. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass im Einzelfall keine guten Gründe, wie Sicherheitsbedenken, Modulvoraussetzungen, unverhältnismäßige Kosten dagegen sprechen. Der SI-Katalog hat ausschließlich empfehlende Funktion.

Im SI können mehr Credit Points als notwendig erworben werden. Die außercurricularen Leistungen der Masterstudiengänge werden durch ein SI mit 0 Credit Points Mindestpunktzahl ersetzt.

In allen Ba-Lehramtsstudiengängen wird ein SI mit Mindestumfang von 6 CPs eingeführt. Davon stammen (nach dem Vorbild der MathNat-Grundlegung) je 3 CPs aus den studierten Unterrichtsfächern / Förderschwerpunkten / Lernbereichen / beruflichen Fachrichtungen.

Bis zum Inkrafttreten der im Rahmen der Reakkreditierung überarbeiteten Prüfungsordnungen wird KLIPS so nachgerüstet, dass diese Form des SI verwaltet werden kann.

 

​​​​​​​3.3 Masterplatzgarantie im Lehramt

Ein Lehramts-Bachelor-Abschluss ohne Masterabschluss ist am Arbeitsmarkt weitgehend wertlos. Zudem unterscheiden sich die Lehramtsstudiengänge an verschiedenen Hochschulen zum Teil grundlegend, sodass ein Wechsel der Universität außerordentlich schwierig ist. Insbesondere gibt es zahlreiche Kombinationen von Fächern / Lernbereichen / beruflichen Fachrichtungen in Köln, die an anderen Hochschulen nicht studierbar sind.

Die Universität zu Köln hat sich seit Einführung der Bachelor-Master-Studiengänge im Lehramt erfolgreich darum bemüht, allen Studierenden nach Abschluss des Bachelors einen Master-Studienplatz zur Verfügung zu stellen. Dennoch gibt es für die Studierenden nach wie vor keine Übernahmegarantie.

Angesichts der Erfahrungen der letzten Jahre kann man getrost den Studierenden die notwendige Sicherheit geben, ohne zu riskieren, dass Studiengänge von Absolvent*innen anderer Universitäten völlig überfordert werden.

Angesichts dessen möge die LSK beschließen (Antrag 3.3):

Die Zulassungsbeschränkung für die Lehramts-Master-Studiengänge wird aufgehoben.

Gleichzeitig wirkt die Universität zu Köln darauf hin, dass auch andere Hochschulen für ihre Bachelor-Absolvent*innen ausreichend Masterplätze zur Verfügung stellen.

​​​​​​​3.4 Teilzeitstudium

Ein großer Teil der Studierenden ist auf ein Studium in Teilzeit zur Finanzierung des Studiums angewiesen oder wünscht sich aus anderen Gründen diese Möglichkeit.

Dies führt dazu, dass viele Studierende zurzeit neben ihrem Vollzeitstudium noch Teilzeit arbeiten gehen müssen. Das wiederum führt zu einer unverhältnismäßigen physischen und psychischen Belastung. Um jeder/jedem unabhängig von der finanziellen Situation ein Studium unter angemessenen Bedingungen zu ermöglichen, ist es daher notwendig, für alle Studiengänge auch ein Teilzeitvariante mit eigenem Studienverlaufsplan anzubieten. Außerdem ist es wichtig, eine flexible Möglichkeit zum Wechsel zwischen Teil- und Vollzeitstudium zu schaffen, damit Studierende ihr Studium an individuelle Lebensumstände anpassen können.

Die Universität Düsseldorf hat hier sinnvolle Regelungen, die sich einfach übernehmen lassen.

Angesichts dessen möge die LSK beschließen (Antrag 3.4):

Die Musterprüfungsordnungen werden so geändert, dass alle Studiengänge an der Universität zu Köln künftig auch die Einschreibung als Teilzeitstudent*in ermöglichen.

Für jeden Bachelorstudiengang soll in Zukunft mindestens eine Teilzeitstudiumsoption mit einer Regelstudienzeit von nicht unter 10 Semestern und bei jedem Masterstudiengang mindestens eine Option mit einer Regelstudienzeit von nicht unter 7 Semestern angeboten werden. Dabei ist sicherzustellen, dass ein Wechsel zwischen Teilzeit- und Vollzeit-Einschreibung zum Semesterwechsel problemlos möglich ist.

​​​​​​​3.5 Review-Verfahren bei Prüfungen

Leider lassen sich Fehler und Ungenauigkeiten bei Klausurfragen nie ganz ausschließen. Kommt es zu dem Fall einer unklaren oder verwirrenden Frage, führt dies in der Klausur oft zu Selbstzweifeln, Unsicherheiten und kostet Zeit.

Bereits jetzt gilt für Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren: „Vor der Prüfung führt die Prüferin oder der Prüfer einen Review-Prozess durch, bei dem Inhalte und Form der Fragen durch eine zweite Prüferin oder einen zweiten Prüfer gegengelesen werden.“ (aktuelle Muster-PO).

Wir halten es für sinnvoll, das bereits für Prüfungen nach dem Antwort-Wahl-Verfahren geltende Review-Konzept für alle Klausuren zu übernehmen.

Angesichts dessen möge die LSK beschließen (Antrag 3.5):

Die Musterprüfungsordnungen werden so geändert, dass künftig bei allen Klausuren ein Review-Prozess der Klausurfragen stattfindet.