Statement vom Fachschaftenausschuss der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät zum Wissenschaftszeitgesetz
Mit verfassungswidrig geringem BAföG und steigenden Preisen ist es keine Überraschung, dass viele Studierende einer Nebenbeschäftigung nachgehen müssen, um ihr Studium zu finanzieren. Die größten Arbeitgeberinnen sind dabei die Universitäten. Ein Studium in Vollzeit wird also immer schwerer und die Studienzeit kann sich verlängern. Eine Erhöhung der maximalen Beschäftigungsdauer von sechs auf acht Jahre kann daher Abhilfe leisten und verhindern, dass sich Studierende während der Abschlussphase des Studiums nach einem neuen Job umsehen müssen. Eine dringend nötige BAföG-Reform wird hierdurch aber nicht ersetzt.
Das gesetzliche Festhalten einer Mindestbeschäftigungsdauer von einem Jahr ist auch dringend nötig, um gegen die prekären Beschäftigungsverhältnisse der studentisch Beschäftigten vorzugehen. Eine höhere Dauer, wie die 2 Jahre im TVStud Berlin, ist natürlich vorteilhafter. Die Universitäten könnten zudem auch mehr unbefristete Hilfskraftstellen ausschreiben.
Die angestrebten Veränderungen zu §6 bezüglich wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfstätigkeiten halten wir daher für sinnvoll, wenn auch ausbaufähig. Auch Änderungen in anderen Gesetzen wie den PersVGs und Hochschulgesetzen sind dringend nötig, um die Lage der studentisch Beschäftigten zu entprekarisieren.
Nach dem Studium (und der eventuellen studienbegleitenden Tätigkeit) erwarten einen in der Wissenschaft leider auch wieder Befristungen und Unsicherheit. Unserer Meinung nach bedarf es hier massiven Entfristungen, um die Wissenschaft zu einem erstrebenswerten und sicheren Arbeitsfeld zu machen.
Die in den Änderungen zu §2 angestrebte Verkürzung der Befristungsdauer während der PostDoc Phase auf 4 Jahren kann mit der aktuellen Finanzierung der Universitäten nicht dazu führen, dass es zu mehr Festanstellungen kommt. Mit der aktuellen Finanzierungslage führt dies nur mehr und mehr zu Kettenbefristungen in Drittmittelprojekten. Zudem können die Änderungen zu einem höheren Zeitdruck für die Habilitation führen, worunter dann die Qualität dieser leiden kann.
Ohne eine ausreichende Grundfinanzierung der Universitäten kann die geplante Gesetzesänderung zu einer Verschlimmerung der Situation führen.
Mehr Kontinuität bei den Mitarbeitenden ist auch von Vorteil für die Studierenden, da dadurch eine bessere Betreuung in Praktika etc. gewährleistet werden kann.