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Vertrauensdozent*innen bei Diskriminierung von Studierenden

Zum Wintersemester 2008/2009 wurde das Amt der/des Vertrauensdozierenden bei Diskriminierung von Studierenden  neu geschaffen. 
Alle Fakultäten sind gehalten, einen Vertrauensdozenten und eine Vertrauensdozentin zu ernennen; daneben gibt es übergeordnet zwei zentrale Vertrauensdozierende, die fakultätsunabhängig angesprochen werden können und die für die Koordination der Tätigkeiten der AnsprechpartnerInnen der einzelnen Fakultäten sowie für übergreifende Belange zuständig sind.

Die Vertrauensdozierenden sind zuständig bei Diskriminierung in allen „klassischen“ Bereichen, wie Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter und sexueller Orientierung.